Warntafel ist Pflicht
Für alle, die mit dem Fahrradträger nach Südtirol reisen, gelten seit dem 21. Januar 2025 klare Regeln für eine sichere Fahrt: Das Kennzeichen muss entweder gut sichtbar oder am Träger zusätzlich angebracht sein.
Die Gesamtbreite der Ladung darf 2,55m nicht überschreiten. Da es sich um überstehende Ladung handelt, ist zusätzlich ein rot-weißes, refelktierendes Warnzeichen im Format 50x50cm am Ende der Ladung anzubringen!
Foto: ©Daniel Niederkofler, alle Rechte vorbehalten
Die Gesamtbreite der Ladung darf 2,55m nicht überschreiten. Da es sich um überstehende Ladung handelt, ist zusätzlich ein rot-weißes, refelktierendes Warnzeichen im Format 50x50cm am Ende der Ladung anzubringen!
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